Pausensignale

Schon in frühen Jahren des Kurzwellenrundfunks wurde von Internationalen Organisationen (zuletzt: der ITU) einvernehmlich die Vorgabe durchgesetzt, dass sich alle internationalen und die größeren nationalen Rundfunkstationen zur vollen Stunde mit ihrem Stationsnamen und/oder dem lizensierten Rufzeichen melden müssen. Ist das Programm nicht durchgehend in einer Sprache, soll ein PAUSENZEICHEN (englisch: Interval-Signal) der Identifikationsansage vorausgehen. Große meist staatliche Broadcaster senden das Pausenzeichen ununterbrochen teils bis zu 5 Minuten vor Programmbeginn, durchgehend. Daher kann man an diesem - für jede Station einzigartigen - Pausensignal schon erkennen, welchen Sender man hören wird.